Willkommen bei Rechtsanwalt Klaus F. Hessel
Ich freue mich über Ihr Interesse.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Bereich des Zwangsversteigerungsrechtes.
In Zwangsversteigerungsverfahren berate und vertrete ich Schuldner, Gläubiger und Bietinteressenten.
In Verfahren zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (auch als Teilungsversteigerungsverfahren bezeichnet) vertrete ich sowohl Antragsteller wie auch Antragsgegner. Ein difficiles Verfahren abhängig von den Vorstellungen der Mandanten. Soll verzögert werden, soll ein Eigenerwerb erfolgen, soll der Eigenerwerb durch den Miteigentümer verhindert werden, soll ein möglichst hoher Steigpreis durch Dritte erreicht werden?
Neben dem Zwangsversteigerungsrecht ist der zweite Schwerpunkt der Kanzlei das Vollstreckungsrecht.
Ihnen liegen vollstreckungsfähige Titel (Urteile, Notarurkunden, Vergleiche oder Beschlüsse) vor. Bei erfolgreicher Vollstreckung brauchen Sie sich über Kosten keine Gednken machen, die gesamten Kosten trägt der Schuldner. Realistisch gesehen müssen Sie auch den fehlenden Erfolg von Vollstreckungsmaßnahmen in Erwägung ziehen. Hier hilft Ihnen der Honorar-Airbag.
Ihr Kostenrisiko für die anwaltlichen Vollstreckungskosten wird bei Mandatserteilung festgelegt und summenmäßig begrenzt.
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Rechtsanwalt
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