Mehr als nur Rechtsberatung

Bei  Rechtsangelegenheiten zählt nicht nur die Fachkompetenz, sondern auch die reibungslose und schnelle Abwicklung unter besonderer Berücksichtigung des Kosten.

 

Wir garantieren transparente Kostenregelungen in Verbindung mit einer Festlegung des Kostenrisikos in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten.

 

Unser Honorar-Airbag im Überblick

  • Rechtsanwaltsgebühren begrenzt nach § 4 Abs. 2 Satz 2 RVG auf maximal 85,00 € brutto je Vollstreckungsakte
  • zzgl Auslagen (Portokosten, Gerichtsvollzieher- und Gerichtkosten, Kosten von Einwohnermeldeamts- und Postanfragen)
  • Abstimmung der einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen

 

Die Abwicklung:

 

Sie schicken den Vollstreckungstitel (evtl. mit Vollstreckungsunterlagen aus bereits durchgeführten Zwangsvollsreckungsmaßnahmen) zusammen mit der Prozeßvollmacht und der unterzeichneten Honorarvereinbarung. Wir bestätigen schriftlich den Auftrag und die getroffenen Honorarvereinbarung.

 

Die Volllstreckung wird eingeleitet und wir informieren Sie jeweils über die eingeleiteten Maßnahmen und die Ergebnisse.

Kontakt und Terminvereinbarung

Anschrift

Klaus F. Hessel

Rechtsanwalt

Samlandweg 7
42799 Leichlingen (Rheinland)

 

Telefon

02175 88 97 81

FAX

02175 88 97 87

E-Mail

kontakt@hessel-rechtsanwalt.de

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

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