Mehr als nur Rechtsberatung
Bei Rechtsangelegenheiten zählt nicht nur die Fachkompetenz, sondern auch die reibungslose und schnelle Abwicklung unter besonderer Berücksichtigung des Kosten.
Wir garantieren transparente Kostenregelungen in Verbindung mit einer Festlegung des Kostenrisikos in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten.
Unser Honorar-Airbag im Überblick
- Rechtsanwaltsgebühren begrenzt nach § 4 Abs. 2 Satz 2 RVG auf maximal 85,00 € brutto je Vollstreckungsakte
- zzgl Auslagen (Portokosten, Gerichtsvollzieher- und Gerichtkosten, Kosten von Einwohnermeldeamts- und Postanfragen)
- Abstimmung der einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen
Die Abwicklung:
Sie schicken den Vollstreckungstitel (evtl. mit Vollstreckungsunterlagen aus bereits durchgeführten Zwangsvollsreckungsmaßnahmen) zusammen mit der Prozeßvollmacht und der unterzeichneten Honorarvereinbarung. Wir bestätigen schriftlich den Auftrag und die getroffenen Honorarvereinbarung.
Die Volllstreckung wird eingeleitet und wir informieren Sie jeweils über die eingeleiteten Maßnahmen und die Ergebnisse.
Kontakt und Terminvereinbarung
Anschrift
Klaus F. Hessel
Rechtsanwalt
Samlandweg 7
42799 Leichlingen (Rheinland)
Telefon
02175 88 97 81
FAX
02175 88 97 87
kontakt@hessel-rechtsanwalt.de
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